Beschränkte Garantie

Cannondale steht hinter all seinen Produkten.



Cannondale-Fahrräder verfügen über eine Garantie gegen Herstellungsfehler in Materialien oder Fertigung. Cannondale repariert bzw. ersetzt alle Produkte, die sich bei normaler Verwendung als defekt erweisen sollten, mit demselben bzw. dem am ehesten vergleichbaren und konkret verfügbaren Modell bzw. Bauteil. Die Bedingungen dieser beschränkten Garantie werden nachfolgend beschrieben.



Beschränkte Garantie

Dauer Der Garantie

Jedes Fahrrad hat eine Produktlebensdauer. Die gegenständliche beschränkte Garantie soll nicht bedeuten oder zum Ausdruck bringen, dass der Rahmen oder die Komponenten nie brechen können bzw. für immer halten werden. Die beschränkte Garantie erstreckt sich auf Herstellungsfehler, die innerhalb der normalen Lebensdauer und Verwendung des Produkts festgestellt werden.

Cannondale-Fahrräder müssen auf cannondale.com oder persönlich bei einem autorisierten Cannondale-Händler registriert werden, um die nachfolgend beschriebene lebenslange Rahmengarantie zu aktivieren.

Rahmen (mit Ausnahme der in der Folge aufgelisteten Rahmen): Lebensdauer beschränkt auf den ersten rechtmässigen Eigentümer.

Rahmen für Gravity, Freeride, Downhill, Dirt Jump und andere Fahrräder der ASTM-Kategorie fünf: Drei Jahre ab dem ursprünglichen Erwerb beim Händler.

Schwingen, Kettenstreben, Sattelstreben und Dämpferwippen bei vollgefederten Rahmen: Fünf Jahre ab dem ursprünglichen Erwerb beim Händler.

Cannondale Lefty und Headshok Federgabeln und Gabeln ohne Markenbezeichnung: Die Gabelstruktur ist durch die Rahmengarantie abgedeckt. Die internen Komponenten sind als Cannondale Markenkomponenten abgedeckt.

Lack und Abziehbilder: Ein Jahr ab dem ursprünglichen Erwerb beim Händler.

Cannondale Markenkomponenten: Ein Jahr ab dem ursprünglichen Erwerb beim Händler.

Nicht-Cannondale Markenkomponenten, einschließlich Gabeln, elektronische Systeme, Federn und sonstige Komponenten, die nicht Cannondale Markenkomponenten sind, sind durch die eventuell bestehende Garantie ihres Herstellers abgedeckt und fallen nicht unter die beschränkte Garantie. Informationen zu diesen Garantien finden Sie in den Bedienungsanleitungen.

Garantiebedingungen

Diese beschränkte Garantie gilt nur für den ersten rechtmässigen Eigentümer des Fahrrads und ist nicht auf spätere Eigentümer übertragbar.

Um Garantieansprüche geltend machen zu können, muss das Fahrrad zu einem autorisierten Cannondale-Händler auf demselben Kontinent gebracht werden, auf dem das Fahrrad gekauft wurde. Das Fahrrad muss in einem montierten, einigermaßen sauberen und unversehrten Zustand sein und von dem datierten Originalkassenzettel des Fahrrads begleitet werden (bewahren Sie Ihren Kassenzettel an einem sicheren Ort auf!).

Diese beschränkte Garantie gilt nur für Fahrräder, die bei autorisierten Cannondale-Händlern gekauft wurden.

Diese beschränkte Garantie erlischt, wenn das Fahrrad Gegenstand von Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäßen Reparaturarbeiten, unsachgemäßer Montage oder im Verhältnis zur Bedienungsanleitung mangelhafter Wartung war bzw. Änderungen, Modifizierungen, dem Einbau von nicht kompatiblen Teilen, Korrosion, Unfällen oder anderen ungewöhnlichen, übermäßigen oder unsachgemäßen Verwendungen ausgesetzt war.

Diese beschränkte Garantie erlischt, wenn das Fahrrad in einem Miet- oder Fahrrad-Sharing-Programm verwendet wird.

 

Schäden infolge normaler Abnutzung, Belastungserscheinungen inbegriffen, sind nicht gedeckt. Es ist Aufgabe des Eigentümers, sein Fahrrad regelmäßig zu kontrollieren und ordnungsgemäß zu warten. Folgende Teile weisen üblicherweise Schäden infolge natürlicher Abnutzung auf:
  • Lager
  • Lagerbahnen
  • Führungsbuchsen und Hauptdichtungen für Hinterbaudämpfer
  • Kettenblätter
  • Kassetten
  • Reifen
  • Schläuche
  • Sättel
  • Kette
  • Dichtungen
  • Bremsbeläge
  • Sperrklinken
  • Freilaufnaben
  • Radbremsfläche
  • Speichen
  • Lenker und Griffe
  • Kabel und Gehäuse
  • Buchsen

Verblasste Farben, die von der Einwirkung von ultraviolettem Licht (UV) oder der Außenbewitterung herrühren, fallen nicht unter diese beschränkte Garantie.

Alle für die Garantieleistungen anfallenden Arbeitskosten, der Transport von Komponenten bzw. der Einbau neuer Komponenten inbegriffen, fallen zu Lasten des Fahrradeigentümers.

Aufgrund der Weiterentwicklung und Veralterung der Produkte (z.B. Produkte, deren Produktion eingestellt wurde bzw. die nicht mehr auf Lager gehalten werden) könnten einige Rahmen oder Komponenten für ältere oder Limited Edition Modelle nicht mehr verfügbar sein. In diesen Fällen kann Cannondale entscheiden, sie durch das am ehesten vergleichbare Modell zu ersetzen, jedoch fällt die Beschaffung und Bezahlung der Komponenten zu Lasten des Fahrradeigentümers.

Alle Entscheidungen im Rahmen dieser eingeschränkten Garantie werden nach alleinigem Ermessen von Cannondale getroffen, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, die Entscheidung, ein defektes Produkt zu reparieren oder es zu ersetzen, und welches Ersatzprodukt das im Moment verfügbare und am ehesten vergleichbare Produkt ist.

DIE OBEN ANGEFÜHRTEN ABHILFEMASSNAHMEN SIND DIE EINZIGEN BEHELFE IM RAHMEN DIESER GARANTIE. ALLE ANDEREN ABHILFEMASSNAHMEN UND SCHÄDEN, DIE ANDERWEITIG ANWENDBAR SIND, SIND AUSGESCHLOSSEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT DARAUF BESCHRÄNKT, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, SONSTIGE SACHSCHÄDEN ODER STRAFSCHADENERSATZANSPRÜCHE.

HIERBEI HANDELT ES SICH UM DIE EINZIGE GARANTIE, DIE CANNONDALE FÜR SEINE RAHMEN UND KOMPONENTEN VORSIEHT. ES GIBT KEINE ÜBER DIE VORLIEGENDE BESCHREIBUNG HINAUSGEHENDE GEWÄHRLEISTUNG. ALLE GARANTIEANSPRÜCHE, DIE SONST VON GESETZES WEGEN VORGESEHEN SEIN KÖNNEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT DARAUF BESCHRÄNKT, DIE IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTREIFE ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SIND AUSGESCHLOSSEN.

ENTNEHMEN SIE ETWAIGE WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN DEN MIT IHREM FAHRRAD GELIEFERTEN DOKUMENTEN.

DIESE BESCHRÄNKTE GARANTIE VERLEIHT DEM VERBRAUCHER SPEZIFISCHE GESETZLICHE RECHTE. DER VERBRAUCHER KANN ZUDEM WEITERE GESETZLICHE RECHTE HABEN, DIE VON STAAT ZU STAAT ODER VON LAND ZU LAND UNTERSCHIEDLICH SIND. IN EINIGEN STAATEN UND LÄNDERN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN BZW. GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT ZULÄSSIG, SODASS DIE OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE FÜR SIE AUCH NICHT GELTEN KÖNNEN. SOLLTE EIN ZUSTÄNDIGER GERICHTSHOF FESTSTELLEN, DASS EINE BESTIMMTE VORSCHRIFT DIESER GARANTIE NICHT ANWENDBAR IST, BEEINTRÄCHTIGT DIESE ENTSCHEIDUNG KEINE ANDEREN VORSCHRIFTEN DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE, SODASS ALLE ANDEREN VORSCHRIFTEN WIRKSAM BLEIBEN.